3G-Regel ab 04.03.2022
Dies bedeutet nach bisherigem Kenntnisstand, wir dürfen Gäste empfangen,
• die vollständig geimpft sind (zwei Wochen nach der letzten Impfung)
• als genesen gelten
• einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen negativen Schnelltest einer offiziellen Teststelle vorlegen können. Dieser Test muss nach 72 Stunden wiederholt werden.
Über aktuelle Testmöglichkeiten in der Umgebung informiert Sie gerne unsere Reception: Telefonisch unter 02652/584 0 oder per Mail: seehotel@maria-laach.de
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CORONA FAQ –
Lesen Sie die meistgestellten Fragen hier nach…
1.Wo veröffentlicht das Land die aktuellen Regeln? Hier finden Sie die aktuell geltenden Regelungen für das Land Rheinland-Pfalz: aktuelle Corona-Regelungen für Rheinland-Pfalz
2. Wo kann ich die tagesaktuellen Inzidenzen und die aktuellen Regelungen für den Landkreis Ahrweiler einsehen? Über das RKI-Dashboard finden Sie immer die aktuellsten Zahlen.
3. Was müssen unsere erwachsenen Gäste bei der Anreise mitbringen? Sie benötigen ein gültiges Impfzertifikat oder einen gültigen Nachweis über Ihre Genesung oder einen negativen tagesaktuellen Nachweis von einer offiziellen Teststelle.
5. Besteht im Hotel Maskenpflicht? Die Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Bereichen. Im Restaurant darf die Maske am Tisch abgenommen werden.
6. Was gilt für Mitarbeiter? Für die Mitarbeiter besteht eine Maskenpflicht. Der allergrößte Teil unserer Mitarbeiter ist geimpft, weiterhin werden alle Mitarbeiter täglich getestet.
6. Welche zusätzlichen Maßnahmen bietet das Hotel zur Sicherheit für die Gäste? Zu den gesetzlich geregelten und geforderten Maßnahmen haben wir noch weitere Maßnahmen ergriffen um Ihren Aufenthalt bei uns so sicher wie möglich zu gestalten. Vom 4-6fachen Luftaustausch und der damit ständig verbundenen Versorgung mit Frischluft bis zu kontaktlosen Check-In-Möglichkeiten bieten wir unseren Gästen den sichersten Aufenthalt und den höchsten Standard an Aufenthalts- und Tagungsqualität.
7. Was gilt für Gäste aus dem Ausland? Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Anmeldepflicht, Test- bzw. Nachweispflicht und Quarantänepflicht bei Einreise aus dem Ausland: Rheinland-Pfalz Einreise- & Quarantäneregeln
8. Wie sind die Stornobedingungen wenn das Hotel auf Grund behördlicher Anordnung geschlossen werden muss? In diesem Fall stornieren wir den Aufenthalt kostenfrei. Ihre Anzahlung wird rückerstattet oder auf Ihren nächsten Aufenthalt angerechnet.
9. Ich habe Covid-19 bzw. bin in Quarantäne. Was passiert mit meinem Aufenthalt? Wir stornieren Ihren Aufenthalt kostenfrei. Ein Nachweis ist entsprechend zu erbringen. Ihre Anzahlung wird rückerstattet oder auf Ihren nächsten Aufenthalt angerechnet.
Wir wünschen Ihnen in unserem Haus einen sicheren und angenehmen Aufenthalt.
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