Corona FAQ – 2G Regel ab 24.11.
In Rheinland-Pfalz gilt ab dem 24. November 2021 die 2G-Regel. Für Kinder gelten Sonderregeln.
Dies bedeutet auch für uns, dass ab Mittwoch, den 24.11.2021 bis auf Weiteres nur solchen Personen Zutritt gewährt werden darf, welche von Corona genesen oder gegen das Corona-Virus ausreichend (i.d.R. 2x) geimpft sind. Hiervon ausgenommen sind Kinder wie unten beschrieben. Alle übrigen Personen dürfen nicht mehr eingelassen oder beherbergt werden.
Ausnahmen von der 2G-Regelung:
1. Kinder bis 12 Jahre
Kinder bis 12 Jahre gelten als geimpft und dürfen eingelassen und beherbergt werden. Im Zweifel ist das Alter anhand eines Ausweisdokumentes zu prüfen.
2. Kinder von 12 bis 17 Jahren
Kinder und Jugendliche zw. 12 und 17 Jahren können als geimpft registriert werden, sofern ein ausreichender Impfstatus (i.d.R. 2x) nachgewiesen werden kann. Diese Personengruppe darf aber auch mit einem Nachweis über einen negativen Corona-Test (max. 24h alt) oder einem negativen Schnelltest, welcher vor Ort unter Aufsicht durchgeführt wurde, eingelassen und beherbergt werden.
3.
Personen welche aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können unter Vorlage eines offiziellen ärztlichen Attestes und eines negativen Corona-Tests (max. 24h alt, kein Schnelltest) eingelassen und beherbergt werden.
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CORONA FAQ –
Lesen Sie die meistgestellten Fragen hier nach…
1.Wo veröffentlicht das Land die aktuellen Regeln? Hier finden Sie die aktuell geltenden Regelungen für das Land Rheinland-Pfalz: aktuelle Corona-Regelungen für Rheinland-Pfalz
2. Wo kann ich die tagesaktuellen Inzidenzen und die aktuellen Regelungen für den Landkreis Ahrweiler einsehen? Über das RKI-Dashboard finden Sie immer die aktuellsten Zahlen.
3. Was müssen unsere erwachsenen Gäste bei der Anreise mitbringen? Sie benötigen ein gültiges Impfzertifikat oder einen gültigen Nachweis über Ihre Genesung. Bitte beachten Sie, dass Nachweise über eine Genesung nur sechs Monate gültig sind.
4. Müssen Kinder geimpft sein? Für Kinder unter 12 Jahre entfällt der Impfnachweis. Dagegen gilt für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahre die 3G-Regel. D.h. wenn 12- bis 17-jährige noch nicht geimpft sind, ist ein Nachweis über einen negativen Corona-Test (max. 24h alt) bei Anreise vorzulegen. Alternativ kann im Hotel ein Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt werden. Schultests gelten nicht als Nachweis.
5. Besteht im Hotel Maskenpflicht? Die Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Bereichen. Im Restaurant darf die Maske am Tisch abgenommen werden.
6. Was gilt für Mitarbeiter? Für die Mitarbeiter besteht eine Maskenpflicht. Der allergrößte Teil unserer Mitarbeiter ist geimpft, weiterhin werden alle Mitarbeiter täglich getestet.
6. Welche zusätzlichen Maßnahmen bietet das Hotel zur Sicherheit für die Gäste? Zu den gesetzlich geregelten und geforderten Maßnahmen haben wir noch weitere Maßnahmen ergriffen um Ihren Aufenthalt bei uns so sicher wie möglich zu gestalten. Vom 4-6fachen Luftaustausch und der damit ständig verbundenen Versorgung mit Frischluft bis zu kontaktlosen Check-In-Möglichkeiten bieten wir unseren Gästen den sichersten Aufenthalt und den höchsten Standard an Aufenthalts- und Tagungsqualität.
7. Was gilt für Gäste aus dem Ausland? Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Anmeldepflicht, Test- bzw. Nachweispflicht und Quarantänepflicht bei Einreise aus dem Ausland: Rheinland-Pfalz Einreise- & Quarantäneregeln
8. Wie sind die Stornobedingungen wenn das Hotel auf Grund behördlicher Anordnung geschlossen werden muss? In diesem Fall stornieren wir den Aufenthalt kostenfrei. Ihre Anzahlung wird rückerstattet oder auf Ihren nächsten Aufenthalt angerechnet.
9. Ich habe Covid-19 bzw. bin in Quarantäne. Was passiert mit meinem Aufenthalt? Wir stornieren Ihren Aufenthalt kostenfrei. Ein Nachweis ist entsprechend zu erbringen. Ihre Anzahlung wird rückerstattet oder auf Ihren nächsten Aufenthalt angerechnet.
10. Zu unser aller Sicherheit empfehlen wir Ihnen die Corona Warn-App. Dort gibt es für App-Nutzer auch eine Möglichkeit einen digitalen Impfnachweis zu hinterlegen. Siehe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-appLink
11. Können sich Erwachsene vor Ort testen lassen? Vor Ort gibt es keine dauerhaften Testangebote mehr. Über aktuelle Testmöglichkeiten in der Umgebung informiert Sie gerne unsere Reception: Telefonisch unter 02652/584 0 oder per Mail: seehotel@maria-laach.de
Wir wünschen Ihnen in unserem Haus einen sicheren und angenehmen Aufenthalt.
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