Mit Sicherheit genießen – 3G Regel ab 23.8.
Wir möchten Ihnen im Restaurant Tausend93 nicht nur hervorragende Küche mit regional-saisonalem Fokus, sondern auch einen sicheren und angenehmen Aufenthalt bieten.
Nach wie vor gelten Abstandsgebot und Maskenpflicht. Ab dem kommenden Montag, 23. August 2021, gilt ferner für nicht nachweislich vollständig geimpfte oder genese Gäste eine Testpflicht zum Besuch des Restaurants, so der Inzidenzwert des Kreises über 35 liegt. Laut der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (25. CoBeLVO) vom 19. August 2021 kann der Nachweis durch einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) erbracht werden. Dies gilt auch für stattfindende Informations- und Kulturveranstaltungen.
Natürlich bieten wir im Seehotel selber die Möglichkeit sich direkt vor Ort kostenpflichtig testen zu lassen.
Wir wünschen unseren Gäste einen sicheren und angenehmen Aufenthalt.
Die anzuwendende Rechtsgrundlage ist hier einzusehen: https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Verordnungen/25_CoBeLVO.pdf
Tausend93 - das neue Restaurant
Mehr Informationen und Einblicke zu unserem neuen Restaurant finden Sie
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